Gewaltschutzgesetz des Kanton Zürich GSG

Seit Aprl 2007 ist im Kanton Zürich das kantonale Gewaltschutzgesetz GSG in Kraft. Das GSG regelt bei Vorfällen von Häuslicher Gewalt, wie die Polizei zum Schutz von Betroffenen intervenieren kann und welche unterstützende Beratungsleistungen den Personen zur Verfügung stehen.

 

Zu den polizeilichen Schutzmassnahmen zu Gunsten der gefährdeten Personen gehören folgende Massnahmen gegen die gefährdende Person:

- eine Wegweisung aus der Wohnung oder dem Haus und/oder

- ein Betretverbot für bestimmte Strassen / Quartiere und/oder

- ein Kontaktverbot gegenüber der gefährdeten Person und falls nötig, gegenüber Kindern und/oder Familienangehörigen


Ausführliche Inforationen zum GSG finden sie auf der Homepage der Interventionsstelle Häusliche Gewalt.


Proaktive Beratung

Als begleitende Massnahmen ist der proaktive Beratungsansatz im Gesetz verankert. Dies bedeutet, dass sowohl die gefährdende Person wie auch die gefährdete Person ein Anspruch auf unterstützende Beratungsleistungen hat. Damit möglichst viele betroffene Personen über diese Beratungsmöglichkeiten Bescheid wissen und davon profitieren können, übermittelt die Polizei die GSG-Schutzmassnahmen-Verfügungen an die entsprechenden Beratungsstellen für Frauen und Männer im Kanton Zürich.

 

Wenn die gefährdende Person ein Mann oder ein männlicher Jugendlicher ist, werden die Informationen an das mannebüro züri übermittelt. Wir nehmen anschliessend sofort mit dem Gefährder Kontakt auf und bieten ihm unsere Unterstützungsberatung an.